Im Bundesgesetz über die Berufsbildung verankertes
Hilfsmittel für die Ausbildung im Lehrbetrieb.
In der neuen kaufmännischen Grundausbildung
wurde seine Bedeutung stark erweitert. Er enthält
die Ausbildungsziele für den betrieblichen
Teil der Lehre (Leitideen, Dispositionsziele und
Leistungsziele), die Anleitung für die Erstellung
des betrieblichen Ausbildungsprogramms und je eine
Erklärung zu den neuen betrieblichen Prüfungselemente
Arbeits- und Lerneinheiten
und Prozesseinheiten.
Der Modelllehrgang erlaubt auch die Aufnahme von
weiteren branchenspezifischen Leistungszielen für
die zugelassenen Ausbildungs-
und Prüfungsbranchen. Er dient den Beteiligten
als Kontrollinstrument für das Erreichen der
zu einem bestimmten Zeitpunkt vorgegebenen Ziele.
Modelllehrgänge der Ausbildungs- und Prüfungsbranchen: