Das Reglement über die Ausbildung und die Lehrabschlussprüfung «Kauffrau/Kaufmann» sieht die Möglichkeit vor, die Leistungsziele alle drei Jahre anzupassen. Anpassungen können erstmals per Lehrbeginn 2006 vorgenommen werden. Die detaillierten Informationen können Sie dem
offiziellen Konzept des Bundesamtes für Berufsbildung und Technologie entnehmen.